Kultusministerium - Änderung der Schulpflicht !!


Neues aus dem Kultusministerium

Vom Schuljahr 2010/11 werden die Kinder drei Jahre lang jeweils einen Monat früher schulpflichtig.

Also für das Schuljahr 2010/11 Kinder, die vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Juli 2010 das 6. Lebensjahr vollenden. Im Schuljahr 2011/12 gilt der Bereich vom 1. August 2010 bis 31. August 2011 und im darauffolgenden Jahr (2012/2013) vom 1. September 2011 bis 30. September 2012.

Ab 2013 gilt als Stichtag für die Vollendung des 6. Lebensjahres der 30. September des jeweiligen Einschulungsjahres.

 

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