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Coronavirus -Schulausfall an der Don-Bosco-Schule

13. 03. 2020

Rundverfügung der Landeschulbehörde vom 13.03.20

Aufgrund der aktuellen bedingten Infektionslage durch den Corona-Virus ist an allen niedersächsischen Schulen der Unterricht untersagt.

Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 des Infektionsgesetzes (IfSG).

 

Für die Schulen bedeutet dies, dass ab dem 16.03.2020 bis zum 18.4.20  der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Schulen einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt.

 

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-4, deren Eltern einer bestimmten Berufsgruppen angehören, ist eine Notbetreuung von 8.00 - 13 Uhr zu gewährleisten.

Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.

 

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.

 

Hierzu gehören folgende Berufsgruppen:

a) Beschäftige im Gesundheits-, medizinischen und pflegerischen Breich

b) Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr

c) Beschäftigte im Vollzugsbereich

 

Laut dieser Anordnung wird auch die Don-Bosco-Schule nur  für diese Kinder eine Notbetreuung bei BEDARF gewährleisten.

Alle anderen Kinder werden nicht betreut.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Coronavirus -Schulausfall an der Don-Bosco-Schule

 
 
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