Schulelternrat

Schulelternräte haben ihre rechtliche Grundlage in den §§ 90 ff. des Niedersächsischen Schulgesetzes. Danach werden sie nicht gewählt, sondern aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften gebildet. In Lutten hat der Schulerternrat beschlossen, dass ihm zusätzlich zu den Vorsitzenden der Klassenelternschaften ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen als ordentliche Mitglieder angehören. Der Schulelternrat der Don-Bosco-Schule hat deshalb bei zur Zeit 8 Klassen 16 Mitglieder. Um vernünftig arbeiten zu können, ist ein Vorstand gebildet worden, der aus mindestens 3 und höchstens 5 Personen besteht.

Dem Schulelternrat der Don-Bosco-Schule Lutten gehören an:

Uwe Lienesch (Kl. 2b) als Vorsitzender, Inge Surmann (Kl. 4b) als stellvertretende Vorsitzende, Sigrid Dammann (Kl. 1a), Kerstin Tschersich  (Kl. 1a), Ruby Tangelder (Kl. 1b), Annette Scheper (Kl. 1b) als 3. Beisitzerin im Vorstand, Ronny Erdmann (Kl. 2a) als 1. Beisitzer im Vorstand, Delia Möller-Lubomirski (Kl. 2a), Angela Emig (Kl. 2b), Mechthild Karns (Kl. 3a) als 2. Beisitzerin im Vorstand, Sonja Pölking (Kl. 3a), Andrea Fuchs (vormals Schneermann) (Kl. 3b), Anja Fortmann (Kl. 3b), Jutta Sieveke (Kl. 4a), Gabriele Dreyer (Kl. 4a), Claudia Sieveke (Kl. 4b).

Schulelternrat

Uwe Lienesch (Vorsitzender) und Inge Surmann (stv. Vorsitzende)

Die Aufgaben des Schulelternrates sind ebenfalls im Schulgesetz beschrieben. Er erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen. Vor allem muss der Schuleltern­rat vor wichtigen Entscheidungen in der Schule ‑ z. B. bei Aufstellung von Grundsätzen für die Leistungsbewertung, bei Änderungen der Organisation in der Schule, z. B. bei der Teilung von Klassen, bei der Einführung von neuen Schul­büchern ‑ gehört werden. Der Schulelternrat kann in Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schüler der Schule über seine Tätigkeit berichten.

Erörterungspunkte für den Schulelternrat können u. a. sein

  • Schulordnung / Schulprogramm / Schulprofil
  • Probleme der Pausenaufsicht
  • Unterrichtsversorgung / Unterrichtsausfall
  • Stundenpläne
  • räumliche und sächliche Ausstattung der Schule
  • Gestaltung von Schulhöfen
  • Schulleben / Schulkultur
  • Vorbereitung / Vorberatung von Tagesordnungspunkten von Gesamt- und Fachkonferenzen
  • gemeinsamer Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule.

Der Schulelternrat wählt für 2 Schuljahre (Schuljahr 1.8. ‑ 31.7.) aus seiner Mitte

  • den Vorsitzenden und
  • dessen Stellvertreter (einen oder mehrere)
  • die Mitglieder im Vorstand
  • die Elternvertreter und deren Stellvertreter in der Gesamtkonferenz
  • die Elternvertreter und deren Stellvertreter für die jeweiligen für die gesamte Schule zuständigen Teilkonferenzen (z. B. Fachkonferenzen)

sowie aus dem Kreis aller Erziehungsberechtigten

  • die Elternvertreter im Schulvorstand.

Der Vorsitzende des Schulelternrates hat in Zusammenarbeit mit dem Vorstand insbesondere folgende Aufgaben:

  • er beruft die Sitzung des Schulelternrates ein und leitet sie
  • er führt Beschlüsse des Schulelternrates aus
  • er führt Gespräche mit dem Schulleiter über Angelegenheiten der Schule und des Unterrichtes
  • er informiert die Elternschaft der Schule über wichtige Vorhaben
  • er unterstützt die Mitglieder des Schulelternrates bei ihrer Arbeit
  • er vertritt die Elternschaft der Schule nach innen und außen

Der Schulelternrat der Don-Bosco-Schule Lutten hat sich für die Details eine Geschäftsordnung gegeben, die alles Wichtige zu seiner Arbeit enthält und hier heruntergeladen werden kann.

Der Schulelternrat ist aber besonders auch auf die Mitarbeit aller Eltern angewiesen, damit die Schule ein Ort ist, zu dem die Kinder gerne gehen, um zu lernen. Deshalb sind immer alle Eltern aufgerufen, Anregungen, Wünsche und Kritik über die Klassenelternräte an den Schulelternrat weiterzugeben, damit dieser entsprechend tätig werden kann.

 

Designed by Christoph Böckmann