Schulelternrat

Schulelternräte haben ihre rechtliche Grundlage in den §§ 90 ff. des Niedersächsischen Schulgesetzes. Danach werden sie nicht gewählt, sondern aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften gebildet. In Lutten hat der Schulelternrat beschlossen, dass ihm zusätzlich zu den Vorsitzenden der Klassenelternschaften ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen als ordentliche Mitglieder angehören. Der Schulelternrat der Don-Bosco-Schule hat deshalb bei zur Zeit 8 Klassen 16 Mitglieder. Um vernünftig arbeiten zu können, ist ein Vorstand gebildet worden, der aus mindestens 3 und höchstens 5 Personen besteht.

 

Schulelternrat 2011/12

Schulelternrat_600

unten v.l.n.r.: Ronny Erdmann, Annette Scheper (stv. Vorsitzende), Martina von Döllen, Birgit Dietrich, Annegret Evers, Inge Surmann

Mitte v.l.n.r.: Anne Eilers, Libusa Brenn, Angela Emig, Birgit Kathe, Uwe Lienesch (Vorsitzender), Monika Thomann

hinten v.l.n.r.: Claudia Muhle, Daniela Wichmann

es fehlen: Michael Sieve, Delia Möller-Lubomirski

Vorsitzender des Schulelternrates

Uwe Lienesch (Kl. 4b)

Stellvertretende Vorsitzende des Schulelternrates

Annette Scheper (Kl. 3b)

 

Vorstand des Schulelternrates

Uwe Lienesch (4b), Vorsitzender

Annette Scheper (Kl. 3b), stv. Vorsitzende

Michael Sieve (1a), 1. Beisitzer

Anne Eilers  (Kl. 2b), 2. Beisitzerin 

 

Elternvertreter für die Gesamtkonferenz

Uwe Lienesch (4b), Annette Scheper (3b), stellv. Mitglied

Inge Surmann (1a), Birgit Kathe (1a), stellv. Mitglied

Libusa Brenn (2b), Martina von Döllen (1b), stellv. Mitglied

Angela Emig (4b), Delia Möller-Lubomirski (4a), stellv. Mitglied

 

Elternvertreter für die Fachkonferenzen  

Deutsch: Inge Surmann (1a)

Mathematik: Claudia Muhle (3b)

Sachunterricht: Martina v. Döllen (1b)

Musik: Claudia Muhle (3b)

Kunst, Werken, Textiles Gestalten: Brenn (1b)

Religion: Monika Fortmann (1b)

Sport: Delia Möller-Lubomirski (4a)

Englisch: Angela Emig (3b)

Ersatzmitglieder: Anne Eilers (2b), Annegret Evers (3a)

 

Elternvertreter für den Gemeindeelternrat

Uwe Lienesch (4b), Michael Sieve (2a)

 

Die Aufgaben des Schulelternrates

Die Aufgaben des Schulelternrates sind ebenfalls im Schulgesetz beschrieben. Er erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen. Vor allem muss der Schuleltern­rat vor wichtigen Entscheidungen in der Schule ‑ z. B. bei Aufstellung von Grundsätzen für die Leistungsbewertung, bei Änderungen der Organisation in der Schule, z. B. bei der Teilung von Klassen, bei der Einführung von neuen Schul­büchern ‑ gehört werden. Der Schulelternrat kann in Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schüler der Schule über seine Tätigkeit berichten.

Erörterungspunkte für den Schulelternrat können u. a. sein

  • Schulordnung / Schulprogramm / Schulprofil
  • Probleme der Pausenaufsicht
  • Unterrichtsversorgung / Unterrichtsausfall
  • Stundenpläne
  • räumliche und sächliche Ausstattung der Schule
  • Gestaltung von Schulhöfen
  • Schulleben / Schulkultur
  • Vorbereitung / Vorberatung von Tagesordnungspunkten von Gesamt- und Fachkonferenzen
  • gemeinsamer Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule.

Der Schulelternrat wählt für 2 Schuljahre (Schuljahr 1.8. ‑ 31.7.) aus seiner Mitte

  • den Vorsitzenden und
  • dessen Stellvertreter (einen oder mehrere)
  • die Mitglieder im Vorstand
  • die Elternvertreter und deren Stellvertreter in der Gesamtkonferenz
  • die Elternvertreter und deren Stellvertreter für die jeweiligen für die gesamte Schule zuständigen Teilkonferenzen (z. B. Fachkonferenzen)

sowie aus dem Kreis aller Erziehungsberechtigten

  • die Elternvertreter im Schulvorstand.

Der Vorsitzende des Schulelternrates hat in Zusammenarbeit mit dem Vorstand insbesondere folgende Aufgaben:

  • er beruft die Sitzung des Schulelternrates ein und leitet sie
  • er führt Beschlüsse des Schulelternrates aus
  • er führt Gespräche mit dem Schulleiter über Angelegenheiten der Schule und des Unterrichtes
  • er informiert die Elternschaft der Schule über wichtige Vorhaben
  • er unterstützt die Mitglieder des Schulelternrates bei ihrer Arbeit
  • er vertritt die Elternschaft der Schule nach innen und außen

Der Schulelternrat der Don-Bosco-Schule Lutten hat sich für die Details eine Geschäftsordnung gegeben, die alles Wichtige zu seiner Arbeit enthält und hier heruntergeladen werden kann.

Der Schulelternrat ist aber besonders auch auf die Mitarbeit aller Eltern angewiesen, damit die Schule ein Ort ist, zu dem die Kinder gerne gehen, um zu lernen. Deshalb sind immer alle Eltern aufgerufen, Anregungen, Wünsche und Kritik über die Klassenelternräte an den Schulelternrat weiterzugeben, damit dieser entsprechend tätig werden kann.

 

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